Wer in Flensburg 8 Punkte erreicht, verliert die Fahrerlaubnis. Bei der Neuerteilung kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen – dann geht es nicht um Alkohol oder Drogen, sondern um Ihr Verhaltensmuster im Straßenverkehr.
Das Punktesystem in Flensburg
Seit Mai 2014 werden Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes mit 1 bis 3 Punkten bewertet – je nach Schwere. Bei 8 Punkten gilt die Fahreignung als nicht mehr gegeben und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Verwarnungen und Hinweise gibt es bereits ab 1 bzw. 3 Punkten.
Quelle: Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 4; Kraftfahrt-Bundesamt – Fahreignungsregister (kba.de).
Entzug bei 8 Punkten und Sperrfrist
Nach dem Entzug wegen 8 Punkten kann die Fahrerlaubnis frühestens nach einer Sperrfrist von 6 Monaten neu erteilt werden. Ein wichtiger Unterschied zum alten System: Während der Sperrfrist werden keine Punkte abgebaut – bei Neuerteilung startet das Punktekonto wieder bei null.
Quelle: StVG § 4 Abs. 5; Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Neuerteilung nach Entzug.
Die MPU bei der Neuerteilung
Die Führerscheinstelle kann vor der Neuerteilung ein MPU-Gutachten verlangen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Im psychologischen Gespräch geht es dann um die Muster hinter den Verstößen: Warum sind Sie wiederholt aufgefallen? Welche Rolle spielen Zeitdruck, Risikobereitschaft oder Aggressivität? Und was hat sich konkret geändert? Auch hier gilt: Einsicht und nachvollziehbare Verhaltensänderung entscheiden.
Quelle: FeV § 11 i. V. m. § 13; Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung – verkehrsauffälliges Verhalten (BASt).
Punkte abbauen, bevor es so weit ist
Wer zwischen 1 und 5 Punkten hat, kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und einen Punkt abbauen. Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Ab 6 Punkten ist dieser Abbau nicht mehr möglich – dann hilft nur noch das Verstreichen der Tilgungsfristen.
Quelle: StVG § 4 Abs. 9–10; Kraftfahrt-Bundesamt – Fahreignungsseminare (kba.de).
Häufige Fragen
Wie erfahre ich meinen Punktestand?
Beim Kraftfahrt-Bundesamt können Sie kostenlos eine Selbstauskunft aus dem Fahreignungsregister anfordern – online oder schriftlich.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt – Selbstauskunft Fahreignungsregister (kba.de).
Ist die MPU bei Punkten Pflicht?
Nicht automatisch. Die Führerscheinstelle entscheidet im Einzelfall, ob ein Gutachten nötig ist. Bei 8 Punkten und Neuerteilung wird sie jedoch häufig angeordnet.
Quelle: FeV § 11, § 13 (gesetze-im-internet.de).
Quellenverzeichnis
Dieser Artikel stützt sich auf folgende Quellen (alle extern verlinkt):
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 4
- Kraftfahrt-Bundesamt – Fahreignungsregister
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- BASt – Begutachtungsleitlinien
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetzestexte und die Vorgaben Ihrer Führerscheinstelle. Stand: August 2026.
