Seit der Teillegalisierung von Cannabis 2024 hat sich die Rechtslage verändert – an der MPU-Praxis bei Cannabis im Straßenverkehr hat sich jedoch wenig entspannt. Wer mit THC im Blut auffällig wird, muss weiterhin mit einer MPU rechnen.
Die Rechtslage seit 2024
Das Cannabisgesetz (CanG) hat den Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter Auflagen legalisiert. Für den Straßenverkehr gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für Fahranfänger in der Probezeit, Fahrer unter 21 Jahren und beim Mischkonsum mit Alkohol bleibt Cannabis am Steuer vollständig verboten.
Quelle: Cannabisgesetz (CanG); StVG § 24a (gesetze-im-internet.de).
Wann droht eine MPU wegen Cannabis?
Eine MPU wird insbesondere angeordnet bei wiederholten Verstößen, Mischkonsum mit Alkohol, Ausfallerscheinungen während der Fahrt, deutlich erhöhten THC-Werten oder Hinweisen auf regelmäßigen Konsum oder Abhängigkeit. Bereits ein einmaliger Verstoß kann zur MPU führen, wenn die Umstände auf ein problematisches Konsummuster hindeuten.
Quelle: FeV § 13 i. V. m. Anlage 4a; Begutachtungsleitlinien – Drogen (BASt).
Abstinenznachweis bei Cannabis
In der Regel verlangt die Begutachtung einen lückenlosen Abstinenznachweis über 6 bis 12 Monate. Üblich sind unangemeldete Urinscreenings (Nachweis über THC-COOH) oder Haaranalysen. Das Programm muss vor der MPU beginnen – nachträglich lässt sich Abstinenz nicht belegen.
Quelle: Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung – Abstinenznachweise bei Drogen (BASt).
Besonderheiten im psychologischen Gespräch
Der Gutachter unterscheidet zwischen gelegentlichem Konsum, regelmäßigem Konsum und Abhängigkeit und prüft, ob Sie Konsum und Fahren künftig zuverlässig trennen. Die Aussage „Cannabis ist doch jetzt legal" allein überzeugt keinen Gutachter.
Quelle: Begutachtungsleitlinien – Beurteilungskriterien bei Drogenauffälligkeit (BASt); DEKRA (dekra.de).
Häufige Fragen
Führt jeder Cannabis-Verstoß automatisch zur MPU?
Nein. Ein einmaliger Verstoß ohne Ausfallerscheinungen kann auch ohne MPU geahndet werden. Bei Wiederholung, Mischkonsum oder Verdacht auf regelmäßigen Konsum ist die MPU die Regel.
Quelle: FeV Anlage 4a; StVG § 24a (gesetze-im-internet.de).
Gilt die 3,5-ng-Grenze für alle Fahrer?
Nein. Für Fahranfänger, Fahrer unter 21 Jahren und beim Mischkonsum mit Alkohol gilt die 0,0-Grenze.
Quelle: StVG § 24c; FeV Anlage 8 (gesetze-im-internet.de).
Quellenverzeichnis
Dieser Beitrag stützt sich auf folgende Quellen (alle extern verlinkt):
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetzestexte und die Vorgaben Ihrer Führerscheinstelle. Stand: August 2026.
