THC (Tetrahydrocannabinol) ist der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis. Für den Straßenverkehr gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum – mit Ausnahmen für Fahranfänger und Mischkonsum.
Der 3,5-ng-Grenzwert
Seit August 2024 gilt im Blutserum ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC. Wird dieser überschritten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Die Höhe des Werts ist auch ein Indiz für die Beurteilung der Fahreignung im Rahmen einer MPU.
Quelle: StVG § 24a Abs. 2 (gesetze-im-internet.de); Cannabisgesetz (CanG).
Ausnahmen: 0,0-Grenze
Für Fahrer in der Probezeit, unter 21 Jahren sowie beim Mischkonsum mit Alkohol gilt die 0,0-Grenze für THC. Jeder nachweisbare THC-Wert führt hier zu Sanktionen und kann eine MPU nach sich ziehen.
Quelle: StVG § 24c; FeV § 2 i. V. m. Anlage 8 (gesetze-im-internet.de).
Nachweisbarkeit von THC-COOH
Im Gegensatz zum aktiven THC ist das Abbauprodukt THC-COOH deutlich länger nachweisbar: Bei Gelegenheitskonsum wenige Tage, bei regelmäßigem Konsum über Wochen. Für die MPU zählt ohnehin der dokumentierte Abstinenzzeitraum, nicht der Einzelwert.
Quelle: Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung (BASt).
Mischkonsum mit Alkohol
Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist besonders riskant: Die Wirkungen verstärken sich, und es gilt die 0,0-Grenze für beide Substanzen. Mischkonsum ist ein häufiger Anlass für eine MPU-Anordnung.
Quelle: StVG § 24a; FeV Anlage 4a (gesetze-im-internet.de).
Häufige Fragen
Wie lange ist THC im Blut nachweisbar?
Aktives THC ist im Blut meist nur wenige Stunden nachweisbar. THC-COOH als Abbauprodukt bleibt deutlich länger messbar – bei regelmäßigem Konsum über Wochen.
Quelle: Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung (BASt).
Ist der 3,5-ng-Grenzwert eine „Freigabe" zum Fahren?
Nein. Auch unterhalb des Grenzwerts kann eine Fahrt bei Ausfallerscheinungen strafbar sein. Zudem bleibt Cannabis für Fahranfänger und bei Mischkonsum vollständig verboten.
Quelle: StVG § 24a, § 315c (gesetze-im-internet.de).
Quellenverzeichnis
Dieser Beitrag stützt sich auf folgende Quellen (alle extern verlinkt):
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetzestexte und die Vorgaben Ihrer Führerscheinstelle. Stand: August 2026.
