MPU wegen Drogen

THC-Grenzwert und Nachweisbarkeit

Lesezeit: 6 Min.Aktualisiert: August 2026Mit Quellenverzeichnis

THC (Tetrahydrocannabinol) ist der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis. Für den Straßenverkehr gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum – mit Ausnahmen für Fahranfänger und Mischkonsum.

Der 3,5-ng-Grenzwert

Seit August 2024 gilt im Blutserum ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC. Wird dieser überschritten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Die Höhe des Werts ist auch ein Indiz für die Beurteilung der Fahreignung im Rahmen einer MPU.

Quelle: StVG § 24a Abs. 2 (gesetze-im-internet.de); Cannabisgesetz (CanG).

Ausnahmen: 0,0-Grenze

Für Fahrer in der Probezeit, unter 21 Jahren sowie beim Mischkonsum mit Alkohol gilt die 0,0-Grenze für THC. Jeder nachweisbare THC-Wert führt hier zu Sanktionen und kann eine MPU nach sich ziehen.

Quelle: StVG § 24c; FeV § 2 i. V. m. Anlage 8 (gesetze-im-internet.de).

Nachweisbarkeit von THC-COOH

Im Gegensatz zum aktiven THC ist das Abbauprodukt THC-COOH deutlich länger nachweisbar: Bei Gelegenheitskonsum wenige Tage, bei regelmäßigem Konsum über Wochen. Für die MPU zählt ohnehin der dokumentierte Abstinenzzeitraum, nicht der Einzelwert.

Quelle: Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung (BASt).

Mischkonsum mit Alkohol

Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist besonders riskant: Die Wirkungen verstärken sich, und es gilt die 0,0-Grenze für beide Substanzen. Mischkonsum ist ein häufiger Anlass für eine MPU-Anordnung.

Quelle: StVG § 24a; FeV Anlage 4a (gesetze-im-internet.de).

Häufige Fragen

Wie lange ist THC im Blut nachweisbar?

Aktives THC ist im Blut meist nur wenige Stunden nachweisbar. THC-COOH als Abbauprodukt bleibt deutlich länger messbar – bei regelmäßigem Konsum über Wochen.

Quelle: Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung (BASt).

Ist der 3,5-ng-Grenzwert eine „Freigabe" zum Fahren?

Nein. Auch unterhalb des Grenzwerts kann eine Fahrt bei Ausfallerscheinungen strafbar sein. Zudem bleibt Cannabis für Fahranfänger und bei Mischkonsum vollständig verboten.

Quelle: StVG § 24a, § 315c (gesetze-im-internet.de).

Quellenverzeichnis

Dieser Beitrag stützt sich auf folgende Quellen (alle extern verlinkt):

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetzestexte und die Vorgaben Ihrer Führerscheinstelle. Stand: August 2026.

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