Die Promillegrenze ist der wichtigste Anhaltspunkt, um abzuschätzen, ob und welche MPU auf Sie zukommt. Dabei gilt: Je höher der gemessene Wert und je häufiger Sie aufgefallen sind, desto eher ordnet die Führerscheinstelle eine Begutachtung an.
Die 1,6-Promille-Grenze
Ab 1,6 Promille im Blut gilt ein Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig. Eine in diesem Zustand begangene Fahrt führt in der Regel zur MPU-Anordnung. Wichtig: Diese Grenze gilt auch für Radfahrer – auch hier kann eine entsprechende Fahrt die Fahrerlaubnis gefährden.
Quelle: StVG § 24c i. V. m. § 13; Rechtsprechung zur absoluten Fahruntüchtigkeit.
0,5 Promille bei Wiederholung
Eine einmalige Fahrt mit 0,5 bis 1,09 Promille führt zunächst zu Geldbuße, Punkten und Fahrverbot. Bei wiederholten Fahrten in diesem Bereich kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen, weil sie an der künftigen Fahreignung zweifelt.
Quelle: StVG § 24a; FeV § 13 i. V. m. Anlage 4 Nr. 8.2 (gesetze-im-internet.de).
Ausfallerscheinungen und Unfälle
Unabhängig vom exakten Promillewert kann eine MPU angeordnet werden, wenn Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, verkehrsfehler) oder ein Unfall unter Alkoholeinfluss vorliegen. Hier genügen bereits Werte ab 0,3 Promille, um die Fahreignung in Frage zu stellen.
Quelle: FeV § 13 i. V. m. Anlage 4; Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung (BASt).
Grenzwerte für Fahranfänger
Für Fahrer in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Jeder Alkoholnachweis führt hier zu Sanktionen; bei entsprechenden Umständen kann ebenfalls eine MPU folgen.
Quelle: StVG § 24c; FeV § 2 i. V. m. Anlage 8 (gesetze-im-internet.de).
Häufige Fragen
Gilt die 1,6-Promille-Grenze auch auf dem Fahrrad?
Ja. Auch Radfahrer sind ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig; eine entsprechende Fahrt kann zur MPU-Anordnung für die Fahrerlaubnis führen.
Quelle: StVG § 24c i. V. m. § 13.
Kommt es immer sofort zur MPU ab 1,6 Promille?
In der Regel ja. Die endgültige Entscheidung trifft die Führerscheinstelle anhand des Einzelfalls, aber ab 1,6 Promille ist die MPU die Regel.
Quelle: FeV Anlage 4 Nr. 8.2 (gesetze-im-internet.de).
Quellenverzeichnis
Dieser Beitrag stützt sich auf folgende Quellen (alle extern verlinkt):
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetzestexte und die Vorgaben Ihrer Führerscheinstelle. Stand: August 2026.
