Wer seinen Punktestand kennt, kann rechtzeitig reagieren – bevor es zum Entzug kommt. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet eine kostenlose Selbstauskunft aus dem Fahreignungsregister an.
Selbstauskunft beim KBA
Beim Kraftfahrt-Bundesamt können Sie kostenlos eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister anfordern – online über das Portal „VR-Webauskunft" oder schriftlich. Sie benötigen dafür Ihre Personendaten und eine Identifizierung.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt – Selbstauskunft Fahreignungsregister (kba.de).
Punktebewertung
Verkehrsverstöße werden mit 1 bis 3 Punkten bewertet, je nach Schwere. Bei 3 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung, bei 4 Punkten eine Verwarnung mit Hinweis auf ein Aufbauseminar, bei 6 Punkten eine Verwarnung und bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Quelle: StVG § 4 Abs. 2–4 (gesetze-im-internet.de); KBA.
Tilgungsfristen
Punkte werden nach bestimmten Fristen getilgt: 2,5 Jahre für 1-Punkt-Verstöße, 5 Jahre für 2- bis 3-Punkt-Verstöße und 10 Jahre für die schwersten Verstöße. Die Tilgung läuft ab Rechtskraft der Entscheidung.
Quelle: StVG § 29 Abs. 2; KBA – Tilgungsfristen (kba.de).
Punktabbau durch Seminar
Wer zwischen 1 und 5 Punkten hat, kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und einen Punkt abbauen. Ab 6 Punkten ist dieser Abbau nicht mehr möglich – dann hilft nur noch das Verstreichen der Tilgungsfristen.
Quelle: StVG § 4 Abs. 9–10; KBA – Fahreignungsseminare (kba.de).
Häufige Fragen
Kostet die Punktestand-Abfrage etwas?
Nein. Die Selbstauskunft aus dem Fahreignungsregister ist beim KBA kostenlos.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (kba.de).
Werden Punkte während einer Sperrfrist abgebaut?
Nein. Während einer laufenden Sperrfrist nach Entzug werden keine Punkte getilgt. Bei Neuerteilung startet das Konto wieder bei null.
Quelle: StVG § 4 Abs. 5 (gesetze-im-internet.de).
Quellenverzeichnis
Dieser Beitrag stützt sich auf folgende Quellen (alle extern verlinkt):
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetzestexte und die Vorgaben Ihrer Führerscheinstelle. Stand: August 2026.
