MPU wegen Punkten in Flensburg

Punktestand in Flensburg abfragen

Lesezeit: 5 Min.Aktualisiert: August 2026Mit Quellenverzeichnis

Wer seinen Punktestand kennt, kann rechtzeitig reagieren – bevor es zum Entzug kommt. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet eine kostenlose Selbstauskunft aus dem Fahreignungsregister an.

Selbstauskunft beim KBA

Beim Kraftfahrt-Bundesamt können Sie kostenlos eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister anfordern – online über das Portal „VR-Webauskunft" oder schriftlich. Sie benötigen dafür Ihre Personendaten und eine Identifizierung.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt – Selbstauskunft Fahreignungsregister (kba.de).

Punktebewertung

Verkehrsverstöße werden mit 1 bis 3 Punkten bewertet, je nach Schwere. Bei 3 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung, bei 4 Punkten eine Verwarnung mit Hinweis auf ein Aufbauseminar, bei 6 Punkten eine Verwarnung und bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Quelle: StVG § 4 Abs. 2–4 (gesetze-im-internet.de); KBA.

Tilgungsfristen

Punkte werden nach bestimmten Fristen getilgt: 2,5 Jahre für 1-Punkt-Verstöße, 5 Jahre für 2- bis 3-Punkt-Verstöße und 10 Jahre für die schwersten Verstöße. Die Tilgung läuft ab Rechtskraft der Entscheidung.

Quelle: StVG § 29 Abs. 2; KBA – Tilgungsfristen (kba.de).

Punktabbau durch Seminar

Wer zwischen 1 und 5 Punkten hat, kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und einen Punkt abbauen. Ab 6 Punkten ist dieser Abbau nicht mehr möglich – dann hilft nur noch das Verstreichen der Tilgungsfristen.

Quelle: StVG § 4 Abs. 9–10; KBA – Fahreignungsseminare (kba.de).

Häufige Fragen

Kostet die Punktestand-Abfrage etwas?

Nein. Die Selbstauskunft aus dem Fahreignungsregister ist beim KBA kostenlos.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (kba.de).

Werden Punkte während einer Sperrfrist abgebaut?

Nein. Während einer laufenden Sperrfrist nach Entzug werden keine Punkte getilgt. Bei Neuerteilung startet das Konto wieder bei null.

Quelle: StVG § 4 Abs. 5 (gesetze-im-internet.de).

Quellenverzeichnis

Dieser Beitrag stützt sich auf folgende Quellen (alle extern verlinkt):

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetzestexte und die Vorgaben Ihrer Führerscheinstelle. Stand: August 2026.

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