Der Abstinenznachweis belegt einen lückenlos drogen- oder alkoholfreien Zeitraum und ist in vielen MPU-Fällen die zentrale Voraussetzung für ein positives Gutachten. Er muss frühzeitig begonnen werden – rückwirkend lässt sich Abstinenz nicht nachweisen.
Was ist ein Abstinenznachweis?
Ein Abstinenznachweis dokumentiert über einen festgelegten Zeitraum (meist 6 oder 12 Monate), dass keine Suchtmittel konsumiert wurden. Gefordert wird er typischerweise bei Alkohol- oder Drogenauffälligkeit, wenn die Begutachtungsleitlinien von einem problematischen Konsummuster ausgehen. Die Nachweise müssen von akkreditierten Stellen stammen und werden direkt an die Begutachtungsstelle übermittelt.
Quelle: Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung – Anforderungen an Abstinenznachweise (BASt).
Urinscreenings
Das häufigste Verfahren: unangemeldete Urinkontrollen unter Sichtkontrolle. Üblich sind mindestens 4 Screenings bei einem 6-Monats-Programm und mindestens 6 bei 12 Monaten. Nach der Einladung muss die Probe innerhalb kurzer Zeit (meist ca. 24 Stunden) abgegeben werden. Die Kosten liegen bei etwa 60 bis 150 Euro pro Kontrolle.
Quelle: Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung (BASt); Verfahrensstandards akkreditierter Labore.
Haaranalyse
Haare speichern Substanzen über Monate: Etwa 1 Zentimeter Haar entspricht ungefähr einem Monat Konsumgeschichte. Üblich sind Analysen von 3 bis 6 Zentimetern. Die Haaranalyse eignet sich besonders als Ergänzung oder Alternative, kostet etwa 150 bis 400 Euro pro Analyse und setzt ausreichend langes Kopfhaar voraus.
Quelle: Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung – Haaranalytik (BASt); Society of Hair Testing (SoHT) – Konsensus.
Weitere Verfahren: PEth, EtG, CDT
Bei Alkoholfragestellungen kommen weitere Marker zum Einsatz: PEth im Blut (sehr spezifisch, Rückblick ca. 2 bis 4 Wochen), EtG im Urin oder Haar (Nachweis auch kleiner Mengen) sowie CDT als ergänzender Langzeitmarker. Welche Kombination gefordert ist, legt die Fragestellung der Begutachtungsstelle fest.
Quelle: Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung – medizinische Marker (BASt).
Anforderungen an das Labor
Anerkannt werden nur Ergebnisse von Laboren, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind und eine durchgehende Probenkette (Chain of Custody) sicherstellen – von der Identitätsprüfung bei der Probenabgabe bis zum Befund. Private Selbsttests oder Befunde ohne Identitätskontrolle werden nicht anerkannt.
Quelle: Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung – Qualitätsanforderungen an Untersuchungsstellen (BASt).
Häufige Fragen
Kann ich den Abstinenznachweis nachträglich erbringen?
Nein. Der Nachweis muss ab Beginn des Abstinenzzeitraums lückenlos dokumentiert werden. Deshalb sollte das Programm so früh wie möglich starten – idealerweise direkt nach der MPU-Anordnung.
Quelle: Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung (BASt).
Was passiert bei einem positiven Screening?
Ein positiver Befund unterbricht den Nachweis – der Abstinenzzeitraum beginnt in der Regel von vorn. Melden Sie den Vorfall offen Ihrem Betreuer; Vertuschen gefährdet das gesamte Gutachten.
Quelle: Verfahrensstandards akkreditierter Abstinenzprogramme; BASt.
Quellenverzeichnis
Dieser Artikel stützt sich auf folgende Quellen (alle extern verlinkt):
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetzestexte und die Vorgaben Ihrer Führerscheinstelle. Stand: August 2026.
